Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht


Laut den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW besteht auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Schulhöfen, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab dem 01.09.2020 sieht die Coronabetreuungsverordnung diese Pflicht in den Unterrichtsräumen nicht mehr vor, sobald ein fester Sitzplatz eingenommen wurde.
Somit können die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortungsvoll entscheiden, ob sie weiterhin im Unterricht auf ihren Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Zum Schutz der Gesundheit eines jeden Einzelnen, der Mitschülerinnen und Mitschüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie auch der Kolleginnen und Kollegen in den Ausbildungsbetrieben, den Familien und den Freunden empfehlen wir dringend durchgängig, auch im Unterrichtsraum, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
So kann aktiv das Leben in unserer Gesellschaft und in der Schule aufrechterhalten werden.
Den aktuellen Hygieneplan finden Sie hier.
Bildquelle: https://pixabay.com/de/vectors/gesichtsmaske-atemmaske-maske-98640/

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