Rückkehr von Reisen aus Risikogebieten


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
wir machen an dieser Stelle ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten in Bezug auf Covid 19 aufmerksam. Als Risikogebiete gelten die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Gebiete. Diese können sich täglich ändern. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn ein Gebiet erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt wird.
Grundsätzlich gilt:
Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Rückreise nach Deutschland in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Rückreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis zu einer Infektion mit Covid 19 nachweisen können.
Konkrete Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie hier.
Falls sich ein/e Schüler/in aufgrund dieser Regelungen oder anderer Umstände in Quarantäne befindet, ist umgehend der/die Klassenlehrer/in per E-Mail zu informieren.

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