Schulstart nach den Herbstferien: Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht – Lüften – Reiserückkehrer


Da die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie aktuell stark steigen, gilt laut den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW wieder die Pflicht, auch im Unterricht durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entsprechend besteht auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Schulhöfen, wie auch im Unterricht, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Aufgrund der kalten Jahreszeit wird es nicht mehr möglich sein, durchgängig die Fenster zum Lüften geöffnet zu halten. Es gilt nun: Stoßlüften alle 20 Minuten, Querlüften wo immer es möglich ist, Lüften während der gesamten Pausendauer.
Reiserückkehrer aus ausgewiesenen Risikogebieten müssen sich umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Rückreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis zu einer Infektion mit Covid 19 nachweisen können. Falls sich ein/e Schüler/in aufgrund dieser Regelungen oder anderer Umstände in Quarantäne befindet, ist umgehend der/die Klassenlehrer/in per E-Mail zu informieren.
Unter auf unserer Homepage finden Sie wichtige Informationen, die die Corona-Pandemie, insbesondere an unserer Schule, betreffen. U.a. ist dort auch der aktuelle Hygieneplan unserer Schule zu finden.

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