Schulstart nach den Herbstferien: Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht – Lüften – Reiserückkehrer
Da die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie aktuell stark steigen, gilt laut den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW wieder die Pflicht, auch im Unterricht durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entsprechend besteht auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Schulhöfen, wie auch im Unterricht, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Aufgrund der kalten Jahreszeit wird es nicht mehr möglich sein, durchgängig die Fenster zum Lüften…