Wer im Ausland eine Schule besucht hat und nun in Deutschland eine weitere Schulausbildung beginnen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf das ausländische Schulzeugnis anerkennen lassen.
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss, also für den Ersten Schulabschluss, den Erweiterten Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss.
Informationen und Anträge für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum Mittleren Schulabschluss finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter Ausländische Schulzeugnisse (nrw.de).
Die Anerkennung der Fachhochschulreife bzw. der Allgemeinen Hochschulreife erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf - Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle (Dezernat 48).
Informationen und Anträge für die Anerkennung von Fachhochschulreife bzw. Allgemeiner Hochschulreife finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter Zeugnisanerkennung | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)
Damit die Bezirksregierungen Ihr Zeugnis prüfen können, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.