Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht
Laut den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW besteht auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Schulhöfen, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab dem 01.09.2020 sieht die Coronabetreuungsverordnung diese Pflicht in den Unterrichtsräumen nicht mehr vor, sobald ein fester Sitzplatz eingenommen wurde. Somit können die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortungsvoll entscheiden, ob sie weiterhin im Unterricht auf ihren Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Zum…